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Sie sind hier: Dipl.-Kfm. Rainer Kipp, Steuerberater

Honorar

Was kosten unsere Leistungen?

Guter Rat hat seinen Preis

Aus Erfahrung weiß ich , dass für viele Mandanten die Frage nach dem Honorar ganz weit vorne steht. Alle Steuerberater rechnen nach der gleichen Gebührenverordnung ab.



1. Steuerberatervergütungsverordnung
Die Vergütung der Steuerberater ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), einem Bundesgesetz, geregelt. Hierin wird zwischen zwei Gebührenarten unterschieden: der Wertgebühr und der Zeitgebühr. Unsere Honorare erläutern wir Ihnen selbstverständlich gerne ausführlich.

2. Gebührenarten

Die StBVV sieht folgende Gebührenabrechnungen vor:

a) Wertgebühr
Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand einer zu leistenden Tätigkeit hat.

Beispiele:
Finanzbuchhaltung: Wert ist der Jahresumsatz
Einkommensteuererklärung: Wert ist die Summe der positiven Einkünfte

Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach dem Leistungsumfang, der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.

b) Zeitgebühr
Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz, wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn diese als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart ist. Meist wird die Zeitgebühr für Beratungsleistungen berechnet.


Der Berater weist den Mandanten darauf hin, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.

Zusätzlich und unabhängig von der Art der Gebührenabrechnung entsteht die gesetzliche Umsatzsteuer.