Elektronisches Fahrtenbuch

Unsicheres elektronisches Fahrtenbuch kann nicht anerkannt werden

Ein durch ein PC-Programm elektronisch hergestelltes Fahrtenbuch kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn die darin gespeicherten Daten ohne Nachweis später noch verändert oder gelöscht werden können (Finanzgericht Baden-Württemberg). Ein Unternehmer benutzte zur Dokumentation des privaten Nutzungsanteils seines Betriebsfahrzeugs ein elektronisches Fahrtenbuch. Wie sich später durch einen Sachverständigen herausstellte, konnte auf die Datenbank des Fahrtenbuchs zugegriffen und Änderungen vorgenommen werden, die nicht dokumentiert wurden; mit anderen Worten: es waren grundsätzlich Manipulationen möglich.

Daraufhin lehnte das Finanzgericht Baden-Württemberg die Dokumentationen aus dem elektronischen Fahrtenbuch ab. Denn nach Auffassung des Gerichts war eindeutig festgestellt, dass die von dem Unternehmer benutzte Programmversion des elektronischen Fahrtenbuchs es ermöglichte, nachträglich Daten noch zu ändern, ohne »Spuren zu hinterlassen«. Somit entsprach die Software des Fahrtenbuchs nicht den Anforderungen der Steuerbehörden. Der private Nutzungswert des Fahrzeugs des Unternehmers war damit nach der ungünstigeren 1 %-Regelung vorzunehmen.
Vermeiden Sie nachteilige Ergebnisse durch ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.

Bei Bedarf kann ich Ihnen eine ordnungsgemäße elektronische Software empfehlen.



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