Herstellungs- versus Anschaffungskosten





Abgrenzung: Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwand an Gebäuden


Die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und nachträglichen- nur über die AfA zu berücksichtigenden Herstellungskosten- kann in der Praxis mitunter schwierig sein. Nach Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung liegen aber zumindest immer dann nachträgliche Herstellungskosten vor, wenn eine Erweiterung oder wesentliche Verbesserung vorgenommen wurde.

Eine Erweiterung ist demnach immer dann gegeben, wenn die „nutzbare Fläche“ vergrößert wird und sich dadurch die Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes erweitert haben. Die nutzbare Fläche umfasst dabei nicht nur die Wohnfläche, sondern sämtliche Grundflächen eines Gebäudes. Eine tatsächliche oder konkret beabsichtigte Nutzung der Flächen ist dabei nicht erforderlich; die theoretische Nutzungsmöglichkeit ist für eine Erweiterung ausreichend.

So liegt eine Erweiterung bereits vor, weil ein Flachdach durch ein Satteldach ersetzt wird und dabei ein Spitzboden entsteht, der zwar nicht als Wohnraum geeignet ist, aber als Speicher oder Abstellraum genutzt werden kann. Aufwendungen bis 4.000 Euro für die einzelne Baumaßnahme sind jedoch auf Antrag stets als Erhaltungsaufwand zu behandeln.





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