Kassennachschau



Seit einiger Zeit herrscht bei bargeldintensiven Betrieben Unruhe, denn seit 2018 dürfen Prüfer des Finanzamts unangekündigt bei Betrieben die Kasse kontrollieren. Wer muss mit einer Kassenprüfung rechnen und wie läuft diese ab?

Grundsätzlich gibt es keine Einschränkungen bei der Auswahl der Unternehmen für eine Kassen-Nachschau. In der Praxis sind vor allem bargeldintensive Betriebe betroffen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Geschäftsinhaber eine elektronische Registrierkasse, eine PC-Kasse oder eine offene Ladenkasse verwendet.

Immer schon waren Geschäftsinhaber verpflichtet, täglich Kassenbücher und Aufzeichnungen zu führen. Mit der Kassen-Nachschau kann das Finanzamt dies nun jederzeit kontrollieren. Unternehmer sollten daher darauf achten, dass sie dieser Pflicht nachkommen. Zudem darf der Prüfer die ordnungsgemäße Funktion der Kasse kontrollieren. Geschäftsinhaber sollten ihre Kasse in regelmäßigen Abständen überprüfen und alle dazugehörigen Organisationsunterlagen (Bedienungsanleitung und Kassieranweisung) in den Geschäftsräumen bereithalten.

Im Vorfeld einer Kassen-Nachschau können Finanzbeamte sogar inkognito die Geschäftsräume betreten, um sich einen Eindruck über die Kassenführung sowie die Nutzung der Kassenaufzeichnungssysteme zu verschaffen oder Testkäufe durchzuführen. Die Finanzbeamten dürfen während der üblichen Geschäftszeiten die Kasse prüfen. Zu Beginn einer Kassen-Nachschau weist der beauftragte Finanzbeamte sich gegenüber dem Geschäftsinhaber aus. Es empfiehlt sich, seinen Steuerberater zu kontaktieren, damit dieser die Nachschau ggf. begleiten und auf die ordnungsgemäße Durchführung achten kann.

Außerdem kann der Finanzbeamte zur Prüfung der Kassenaufzeichnungen einen Kassensturz verlangen, bei dem er die Zählung des Bargeldes überwacht, sowie das Kassenbuch, -belege, -berichte der offenen Ladenkasse und Organisationsunterlagen der Kasse kontrollieren. Er hat aber keine Durchsuchungsbefugnis. Der Geschäftsinhaber muss Auskünfte zu bestimmten Fragestellungen und Sachverhalten geben.



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