Honorar



1. Steuerberatervergütungsverordnung
Die Vergütung der Steuerberater ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), einem Bundesgesetz, geregelt. Hierin wird zwischen zwei Gebührenarten unterschieden: der Wertgebühr und der Zeitgebühr. Unsere Honorare erläutern wir Ihnen selbstverständlich gerne ausführlich.

2. Gebührenarten

Die StBVV sieht folgende Gebührenabrechnungen vor:

a) Wertgebühr
Die Wertgebühr bestimmt sich nach dem Wert, den der Gegenstand einer zu leistenden Tätigkeit hat.

Beispiele:
Finanzbuchhaltung: Wert ist der Jahresumsatz
Einkommensteuererklärung: Wert ist die Summe der positiven Einkünfte

Darüber hinaus bemisst sich die Wertgebühr nach dem Leistungsumfang, der Komplexität und dem Schwierigkeitsgrad der Aufgabe.

b) Zeitgebühr
Die Zeitgebühr kommt zum Ansatz, wenn nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes vorliegen oder wenn diese als Abrechnungsgrundlage schriftlich vereinbart ist. Meist wird die Zeitgebühr für Beratungsleistungen berechnet.

c) Pauschalhonorar
Für einzelne oder mehrere laufend auszuführende Tätigkeiten kann eine Pauschalvergütung vereinbart werden. Die Vereinbarung ist schriftlich und für mindestens ein Jahr zu treffen.

Der Berater weist den Mandanten darauf hin, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann.

Zusätzlich und unabhängig von der Art der Gebührenabrechnung entsteht die gesetzliche Umsatzsteuer.


(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken